Jedes Unternehmen muss seine Dienstleistung in einer Form zur Verfügung stellen, in der kein Kunde benachteiligt wird. Dies gilt vor allem für Menschen mit Beeinträchtigungen. Ebenfalls muss jedes Unternehmen die Arbeitsplätze in der Form zugänglich machen, dass gegebenenfalls MitarbeiterInnen mit Beeinträchtigungen ihren Arbeitsplatz aus eigener Kraft sicher erreichen und verlassen können (auch in Notfällen). Dafür gibt es unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Um dies zu gewährleisten sind Barrieren zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Als Grundlage für unsere Beurteilungen für Sie verwenden wir die ÖNORM B 1600
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