gem. §82b Gewerbeordnung (GewO)

Betriebsanlagenüberprüfungen

Wir sind als Ingenieurbüro (beratende Ingenieure) befugt Gutachten zu erstellen. Dieser Aufgabe kommen wir gerne nach.

Der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese regelmäßig wiederkehrend zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Sofern im Genehmigungsbescheid oder in den genannten sonstigen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist, betragen die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sechs Jahre für die unter §359b fallenden Anlagen und fünf Jahre für sonstige genehmigte Anlagen.



DI(BA) Alexander NITSCH

Ingenieurbüro für Maschinenbau & Wirtschafts-Ingenieurwesen im MB

Öffnungszeiten: Mo-Do: 08.00-13.30 Uhr

Kontakt
+43(0)676 / 790 25 73

www.arbeitssicherheit.at

office@ib-nitsch.at

Richard Wagner Str. 9/3, 9020 Klagenfurt

MITGLIED DER WIRTSCHAFTSKAMMER
FACHGRUPPE DER INGENIEURBÜROS



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