Gem. K-GFPO (Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung)

Feuerbeschau

Wir sind als Ingenieurbüro (beratende Ingenieure) befugt Gutachten zu erstellen. Dieser Aufgabe kommen wir gerne nach.

Die Feuerbeschau wird in Österreich in allen Bundesländern anders geregelt. Einmal durch ein Feuerwehrlandesgesetz dann wieder durch eine Magistratsübereinkunft und alles dazwischen. Ebenfalls variieren die Prüffristen von 3 bis zu 15 Jahren.

Wir führen die Feuerbeschau in Kärnten durch (Schwerpunkt). Dort wird diese durch die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung im §26 geregelt. Hier werden auch je nach Risikoeinteilung die Fristen mit 5Jahre (Hohes Risiko), 9 Jahre (Mittleres Risiko) und 15 Jahre (Geringes Risiko) festgelegt.



DI(BA) Alexander NITSCH

Ingenieurbüro für Maschinenbau & Wirtschafts-Ingenieurwesen im MB

Öffnungszeiten: Mo-Do: 08.00-13.30 Uhr

Kontakt
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„Da auch wir Urlaub brauchen“


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