Die Feuerbeschau wird in Österreich in allen Bundesländern anders geregelt. Einmal durch ein Feuerwehrlandesgesetz dann wieder durch eine Magistratsübereinkunft und alles dazwischen. Ebenfalls variieren die Prüffristen von 3 bis zu 15 Jahren.
Wir führen die Feuerbeschau in Kärnten durch (Schwerpunkt). Dort wird diese durch die Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung im §26 geregelt. Hier werden auch je nach Risikoeinteilung die Fristen mit 5Jahre (Hohes Risiko), 9 Jahre (Mittleres Risiko) und 15 Jahre (Geringes Risiko) festgelegt.
MITGLIED DER WIRTSCHAFTSKAMMER
FACHGRUPPE DER INGENIEURBÜROS
Partner der PrüfING (Wirtschaftskammer Kärnten)
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